Verhindern Glaselemente das Herabfallen von Menschen aus größerer Höhe, handelt es sich um absturzsichernde Verglasungen, diese werden in der DIN 18008 Teil 4 geregelt. Die Norm unterscheidet hier in drei Kategorien A, B und C, und basiert generell auf die einst geltenden Regeln der TRAV.

Erklärung zu den einzelnen Kategorien:

  • Kategorie A:
    Verglasungen, die horizontale Nutzlasten abtragen müssen, da sie keinen tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in erforderlicher Höhe zur Aufnahme von horizontalen Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1-1:2010-12, 6.4 und DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12,6.4, besitzen.
  • Kategorie B:
    Unten eingespannte Glasbrüstungen, deren einzelne Scheiben durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden sind.
  • Kategorie C1:
    Geländerausfachungen, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen.
  • Kategorie C2:
    Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen.
  • Kategorie C3:
    Verglasungen mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem lastabtragendem Holm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen.

Im Programm können Sie ohne zusätzlich notwendige Eingaben solch eine Verglasung nach der gültigen Norm berechnen. Sie werden zudem im Programm auf Normvorgaben hingewiesen, welche in Ihrem Projekt berücksichtigt werden müssen.